Beratung und Vertretung in allen zivilrechtlichen Belangen. Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht einschließlich der Nebengebiete Nachbarschaftsrecht und Maklerrecht sowie die sich aus dem Mietrecht ergebenden Besonderheiten in der Zwangsverwaltung und Insolvenz.
Ich bin Ansprechpartnerin bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Abrechnung von Neben-/ Betriebskosten, sowie Problemen wegen Mängel im Objekt. Ist die Fortführung eines Mietverhältnisses nicht mehr tragfähig, ist es auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage zu beenden. Im Wohnungseigentumsrecht gilt es die oft gegenläufigen Interessen einzelner Wohnungseigentümer, der Gemeinschaft oder der Verwaltung wahrzunehmen. Konflikte sind hierbei zu benennen und zu regeln.